Page 3 - Telegraf 2022 Ausgabe 40
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www.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.de
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www.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.de
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www.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.de
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www.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.de 25. September
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www.zusammengegencorona.de
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Was wir wissenas wir wissenas wir wissen
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Was wir wissenas wir wissenas wir wissen
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www.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.de
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Was wir wissenas wir wissen
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Der Plan für www.zusammengegencorona.de 25. September
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Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
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Quelle: BMG
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2022 Quelle: BMGQuelle: BMG
Fakten-Booster
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Fakten-Boosterakten-Booster
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www.zusammengegencorona.de
Was wir wissen
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www.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.deww.zusammengegencorona.de
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen helfen, fen, fen,
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Fakten-Boosterakten-Booster
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Quelle: BMGuelle: BMG
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Schutzmaßnahmen helfen, fen, fen,
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Herbst und Winter Schutzmaßnahmen hel 25. Sep Q Q Quelle: BMG
Was wir wissen
25. Sep
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25. September tember tember tember tember
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Schutzmaßnahmen helfen, fen,
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F Fakten-Booster
Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
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Ansteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeiden
2022
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Was wir wissenas wir wissenas wir wissenas wir wissen
Fakten-Booster
2022 Quelle: BMG
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Ansteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeiden
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Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
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Was wir wissen
Ansteckungen zu vermeiden
Ansteckungen zu vermeiden
Schutzmaßnahmen helfen,
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Quelle: BMG
Was wir wissenas wir wissenas wir wissenas wir wissen
Fakten-Booster
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Was wir wissen
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen helfen, fen, fen, fen, fen, fen, fen,
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Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
Fakten-Boosterakten-Booster
F Fakten-Booster
Ansteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeiden
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Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
Ans
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Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
Schutzmaßnahmen helfen, fen, fen,
Schutzmaßnahmen hel
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Ansteckungen zu vermeiden
Quelle: BMG
F Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen helfen, fen, fen, fen,
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Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
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Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
Ansteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeiden
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Fakten-Booster
F Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
Quelle: BMG
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Was wir wissenas wir wissenas wir wissenas wir wissenas wir wissen
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Schutzmaßnahmen helfen,
Quelle:
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Ansteckungen zu vermeiden
vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-BMGQuelle: BMGQuelle: BMGQuelle: BMGQuelle: BMG
vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-
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Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes Schutzmaßnahmen helfen, Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
Schutzmaßnahmen helfen, fen, fen, fen,
v G G G Schutzmaßnahmen helSchutzmaßnahmen hel
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Ans
Ansteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeiden
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Schutzmaßnahmen helfen,
vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-
Schutzmaßnahmen hel
höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen hel
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h h Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
Ans
Ansteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeiden
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höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
Schutzmaßnahmen helfen, fen, en wir uns wieder
Ansteckungen zu vermeiden
h h Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halt
werden ab dem 1. Oktober bundesweite Maß- Schutzmaßnahmen helfen, fen, fen, Q Q Q Q
F F F F höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
Ansteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeiden
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G G G G v v v G G
gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
g g vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-
Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
G G Ansteckungen zu vermeiden
Ansteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeiden
v v v v h h h v v AnsAnsAns
Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
g g vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckung
gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
Ansteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidensgefahr ist er-
nahmen eingeführt, die uns im Herbst und Winter Ans
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen hel
Schutzmaßnahmen hel
Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
Ansteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidensgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-
g vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckung
v v höht. Mit dem geändert
virus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.en Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
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Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
Schutzmaßnahmen helfen, fen, fen, fen, fen, ngsgefahr ist er-
vermehrt in Innenräumen auf und die Anstecku
besser schützen. Mehr dazu lesen Sie hier. Schutzmaßnahmen hel
virus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.en Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
v v höht. Mit dem geändert
Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-
v höht. Mit dem geändert
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v v virus geschützt werden.irus geschützt werden.en Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
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v v v Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
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Ansteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeidenteckungen zu vermeiden
Ans
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vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-
höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
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vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-
höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
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h h gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
virus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.
Was wir tun könnenas wir tun könnenas wir tun können
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h h h vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-
höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-
gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
virus geschützt werden.
Was wir tun könnenas wir tun könnenas wir tun können
W
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vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-
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höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
g g virus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.
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Was wir tun könnenas wir tun können
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gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
G G G G virus geschützt werden.en Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
höht. Mit dem geändert
Gerade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder erade in den Herbst- und Wintermonaten halten wir uns wieder
höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
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gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
virus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.
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Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
F F W g g g höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
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Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
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Was wir tun könnenas wir tun könnenas wir tun könnenas wir tun können
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virus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.
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vermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er-ermehrt in Innenräumen auf und die Ansteckungsgefahr ist er--
Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
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Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster v v v gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
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gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
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Was wir tun können
virus geschützt werden.
Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022 Q
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Quelle: BMGuelle: BMG
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virus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.
Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022
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h h h h virus geschützt werden.
höht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem öht. Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sollen vor allem
Was wir tun können
virus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.
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Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022
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Was wir tun könnenas wir tun könnenas wir tun können
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Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
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D D D gefährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-efährdete Personen besser vor einer Infektion mit dem Corona-
Was wir tun können
Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022
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Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
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Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022
Quelle: BMG
Fakten-Booster
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virus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.irus geschützt werden.
Was wir tun können
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Ausnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind
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Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022
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Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
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Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
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vorgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem
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Ausnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind
Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022
Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
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vorgesehen, wenn die Behandluorgesehen, wenn die Behandlorgesehen, wenn die Behandl
Q Q Qng dem ung dem ung dem
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Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktoiese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktoiese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Okto
f fber 2022ber 2022ber 2022
Tragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie
Quelle: BMG
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vorgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem
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Tragen einer Maske entgegensteht, sowi
Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
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für in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-
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Was wir tun könnenas wir tun könnenas wir tun könnenas wir tun könnenas wir tun können
Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
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Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022inrichtungen be-für in den jeweiligen Einrichtungen be-für in den jeweiligen Einrichtungen be-
für in den jeweiligen E
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vorgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem
Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022
D D D Eine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-tober 2022 Q Q Q
A A A A A A
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind
h h
handelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder
Diese Schutzmaßnahmen gelten bundes
E Eweit ab dem 1. Ok
für in den jeweiligen E
Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022inrichtungen be-für in den jeweiligen Einrichtungen be-
vorgesehen, wenn die Behandlung dem
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Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind
handelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder
h h T T T
Tragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie
vorgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem
v v v v v v
gepflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-
g g Ausnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind
A A
handelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder
h Tragen einer Maske entgegensteht, sowie
E E
Eine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-
vorgesehen, wenn die Behandlung dem
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind
Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
g g f f f
A A A gepflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-
F F F F
Q Q Q Q
Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
für in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-
T T T T T T
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pflicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu
vorgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem
v v
haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
h h Ausnahmen von der Maskenpflicht sind
g für in den jeweiligen Einrichtungen be-
gepflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-
Tragen einer Maske entgegensteht, sowie
vorgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem
p p
pflicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu
v v v haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
handelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder
A h h h h h A A
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind
Diese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022iese Schutzmaßnahmen gelten bundesweit ab dem 1. Oktober 2022
D D D D P P p p Eine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis- Tragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie
für in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-
f f f f f f
Tragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie
keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
T T Ausnahmen von der Maskenpflicht sind
ke ke vorgesehen, wenn die Behandlung dem
pflicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu
A haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
h handelte, betreute, untergebrachte oder
p E E E
Krankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und
Patientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-
I I
Im öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr
K K Eine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind
A A A
für in den jeweiligen Einrichtungen be-
Tragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie n, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
gepflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-
T T T keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahre
vorgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem
v ke ke g g g v v
handelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder
h h h h h h
Krankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und
Patientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-
I I
Im öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr
f f vorgesehen, wenn die Behandlung dem
für Personen, die aus medizinischen Grün---
für Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grün
ke gepflegte Personen in den für ihren dauer-
f Tragen einer Maske entgegensteht, sowie n, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
v keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahre
v v v
vorgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem
handelte, betreute, untergebrachte oder
w w Patientinnen und Patienten so-Patientinnen und Patienten so-
Krankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und
I
g g Im öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr P P K K Eine Masken- und Testnachweis- für in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-
E E E E ppp E E
K Eine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-
t t pflicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu
teilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-
gilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht.
f f f für Personen, die aus medizinischen Gr
wie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-
für in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grün
T f f haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
h h
haften Aufenthalt bestimmten Räumlich----
g g g g g g T T
Tragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie
gepflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-
handelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder
den keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für
t t pflicht gilt für den Zutritt zu
T für Personen, die aus medizinischen Grür Personen, die aus medizinischen Grün
f haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
teilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-
gilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht.
w w
d d für in den jeweiligen Einrichtungen be-ün--
g g wie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu- Eine Masken- und Testnachweis- h h Tragen einer Maske entgegensteht, sowie
T T T
Tragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie
gepflegte Personen in den für ihren dauer-
handelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder
h h h den keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für
f d d ke ke ke f f
für in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind usnahmen von der Maskenpflicht sind
gilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. wie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu- Eine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis- A A A A keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
pflicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu
E E teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun-
h h h h h h
haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
p p p p p p
Kinder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von
cher dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-
gen und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-
g g Krankenhäusern sowie voll- und Krankenhäusern sowie voll- und Krankenhäusern sowie voll- und Krankenhäusern sowie voll- und
w PPP
c c Patientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-
gepflegte Personen in den für ihren dau
gehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen er-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-
g I I I
K K Im öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr
g g für in den jeweiligen Einrichtungen be-
g g handelte, betreute, untergebrachte oder
d keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
Eine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-
für in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-
f f f
gen und vergleichbaren Einri
pflicht gilt für den Zutritt zu ch-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-
Kinder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von cher dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn- E E E f den keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für
haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
g g Krankenhäusern sowie voll- und
c c Patientinnen und Patienten so-
K K Im öffentlichen Fernverkehr
gepflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-
g g g gehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen
v v v v für Personen, die aus medizinischen Grüür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grün
vorgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem orgesehen, wenn die Behandlung dem n----
handelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder
h g g f f f h h
keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
ke ke ke ke ke ke
pflicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu ch-en und vergleichbaren Einrich-
p p gen und vergleichbaren Einri
Kinder und Jugendliche von inder und Jugendliche von cher dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn- Eine Masken- und Testnachweis- haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
und Personen, die mit ihnen kommunizie---
und Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommunizie
h h handelte, betreute, untergebrachte oder
P P P P w w w P P
g Krankenhäusern sowie voll- und Krankenhäusern sowie voll- und Krankenhäusern sowie voll- und Krankenhäusern sowie voll- und Krankenhäusern sowie voll- und Krankenhäusern sowie voll- und Krankenhäusern sowie voll- und
K Im öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr
c Patientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-
I I I I g g g I I
a a wie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-
arztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen
h gehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen
t t teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun-
tungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in
sechs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-
s s gilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht.
u gepflegte Personen in den für ihren dauer- -
g für Personen, die aus medizinischen Grün
handelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder
h h h
p p p Eine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-
E E E
keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
pflicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu
haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
Tragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ragen einer Maske entgegensteht, sowie ---
h h h und Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommunizie
Patientinnen und Patienten so-
T T T T den keine Maske tragen können, sowie füren keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für
Krankenhäusern sowie voll- und
Im öffentlichen Fernverkehr
Eine Masken- und Testnachweis-
g u u d d d gepflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-
tungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in
t t teilstationären Pflegeeinrichtun-
sechs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-
s s gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
arztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen
a a wie Besucherinnen und Besu-
f f f f f f g
gepflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer- -------
für Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grün
Eine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-
E E E E
keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
ke ke gepflegte Personen in den für ih
pflicht gilt für den Zutritt zu
ren, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.ren dauer- --
r r haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
Patientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-
g und Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommunizier
u den keine Maske tragen können, sowie fü
Krankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und
Im öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr
I I sechs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-
gepflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-
g g g
K K tungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in
P P arztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen
a wie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-
w w w w ccc w w
für Personen, die aus medizinischen Grün-
t teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun-
g g g g K K K g g
s gilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht.
a a gen und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-
g g g
und weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des
ambulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und
r r Kinder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von
ren sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können
u u cher dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-
ke ke ke ren, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.
keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
f f f f gehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen
für in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-ür in den jeweiligen Einrichtungen be-
h r r g g g h h
haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
K K K pflicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu
p p p
P P P
Patientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-
den keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für
Im öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr
I I I
d d d d d d
Krankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und
für Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grün
für Personen, die aus medizinischen Grün---
gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
wie Besucherinnen und Besu-
teilstationären Pflegeeinrichtun-
f haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
und weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des
u u cher dürfen Arztpraxen, Zahn-
ren sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können
r r Kinder und Jugendliche von
a a gen und vergleichbaren Einri
pflicht gilt für den Zutritt zu ch-
ambulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und
keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
r gehörlose und schwerhörige Me
* B
* Behandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte
h ren, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.nschen
pflicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu
haf
* Bten Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-
h h h
p p p p
den keine Maske tragen können, sowie für
Patientinnen und Patienten so-
Im öffentlichen Fernverkehr
Krankenhäusern sowie voll- und
wie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-
für Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grün
teilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-
gilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Kinder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von
g g ren sowie das Personal können ren sowie das Personal können
K K K K s s s K K
g g g g t t t g g
w w und weitere Einrichtungen des und weitere Einrichtungen des
Gesundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit n-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-
handelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder andelte, betreute, untergebrachte oder - ---- ---
h h h h und Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommunizie
a gen und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-
c c c c a a a c c
t t ambulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und
cher dürfen Arztpraxen, Zah
f f f u u u keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
g g g g g g ke
vergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern
alternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische
keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
v v tungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in
* B
a a sechs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-
G G arztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen
ke * Behandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte
gehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen
* B
den keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für
w w w Patientinnen und Patienten so-Patientinnen und Patienten so-Patientinnen und Patienten so-Patientinnen und Patienten so-
d d keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
g g g Im öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr
I I I
K K K
t t t Krankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und
teilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-
für Personen, die aus medizinischen Grün
gilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht.
wie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-
E E E E gen und vergleichbaren Einrich-
cher dürfen Arztpraxen, Zahn-
Kinder und Jugendliche von
oder gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von - -
und Personen, die mit ihnen kommunizie
vergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern
Krankenhäusern sowie voll- und
Im öffentlichen Fernverkehr
Patientinnen und Patienten so-
Gesundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit
alternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische
ke ke ke
keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
v v tungen sowie für Beschäftigte in
a a sechs bis einschließlich 13 Jah-
d d d * Behandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte
G G arztpraxen, Dialyseeinrichtungen
ke * B
o o gehörlose und schwerhörige Menschen
Eine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-ine Masken- und Testnachweis-
Patientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-
P P P P
Krankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und
K K K K
den keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für
I I I I
Im öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr
r r r
g g g g ren, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.
wie Besucherinnen und Besu-
u u u u u u f f
für Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grün
teilstationären Pflegeeinrichtun-
gepflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer-epflegte Personen in den für ihren dauer- -- ------- --
gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
o o und Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommunizie
cher dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-
Kinder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von
f oder gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von
gen und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-
c c Gesundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit
g g vergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern
K K alternativ auch medizinische alternativ auch medizinische
FFP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.ichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen
a a a a u u u a a
G arztpraxen, Dialyseeinr
sechs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-
gehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen
s s s s rrr s s
v tungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in
t t t t a a a t t
F F und weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des
g g für Personen, die aus medizinischen Grün
den keine Maske tragen können, sowie für -
während ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*en und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und
Masken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.
M M ren sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können
w w ambulanten Pflegedienst
ren
der
g g g
für Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grün
der Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. - -----
w w w
f o f f f
cher dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-
gen und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-
Kinder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von
und Personen, die mit ihnen kommunizie der gepflegte Personen sind zudem von
g g g oder gepflegte Personen sind zudem von
gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
sechs bis einschließlich 13 Jah-
teilstationären Pflegeeinrichtun-
p p p p tungen sowie für Beschäftigte in
wie Besucherinnen und Besu-
arztpraxen, Dialyseeinrichtungen
h h h h gehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen
während ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*en und
pflicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu flicht gilt für den Zutritt zu
w w ambulanten Pflegedienst
Masken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.
FFP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.
F F und weitere Einrichtungen des
M M ren sowie das Personal können
r r d d
den keine Maske tragen können, sowie fü
haften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-aften Aufenthalt bestimmten Räumlich-r en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für
der, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.
ren
g g g g
gilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht.
wie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-
teilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-
* B
w w w w
derehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte
r r r r * B
* B
t t t t
d der Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen.
* Behandelte, betreute, untergebrachte ---
gen und vergleichbaren Einrich-
cher dürfen Arztpraxen, Zahn-
Kinder und Jugendliche von
und Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommunizier
u u den keine Maske tragen können, sowie fü
tungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in
sechs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-
gehörlose und schwerhörige Menschen
arztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen
a a FFP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.
s s Masken (OP-Masken) tragen.Masken (OP-Masken) tragen.
ren sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können
d d d
r r r r a a a r r
w ambulanten Pflegedienst
a a a a v v v a a
t t während ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*en und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und
u u u u G G G u u
den keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für
F und weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des
ren, sowie ihre Begleitpersonen.
vergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern
alternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische
Gesundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit
d derehandelte, betreute, untergebrachte
* B
u u der Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen.
und Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommunizie
ke ke ke ke und Personen, die mit ihnen kommunizie----
c c c
a a a cher dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-
s s s Kinder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von
t t t gen und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-
g g g
K K K
gehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen
keiten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren, iten; ferner für Kinder unter sechs Jahren,
g o o o g g
arztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen
tungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in
sechs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-
I I I I ren sowie das Personal können
Kinder und Jugendliche von
oder gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von
K K K K ambulanten Pflegediensten und
cher dürfen Arztpraxen, Zahn-
P P P P und weitere Einrichtungen des
gen und vergleichbaren Einrich-
Patientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-atientinnen und Patienten so-
alternativ auch medizinische
Im öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr m öffentlichen Fernverkehr
Krankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und rankenhäusern sowie voll- und
Gesundheitswesens nur mit
vergleichbaren Dienstleistern
* B
* Behandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte
ren, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.nschen
r r gehörlose und schwerhörige Me
* B
* B
* B
* B
* B
und Personen, die mit ihnen kommunizie-
gen und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-
c c c c
cher dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-
g g g g
K K K K
Kinder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von
arztpraxen, Dialyseeinrichtungen
g g g g
sechs bis einschließlich 13 Jah-
gehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen
tungen sowie für Beschäftigte in
r r r oder gepflegte Personen sind zudem von
ren sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können
ambulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und
und weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des
G G G G F F F G G
a a vergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern
u u Gesundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit
r r alternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische
v v v v w w w v v
a a a a M M M a a
ren, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.
f f f * Behandelte, betreute, untergebrachte
Masken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.
während ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*
für Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grünür Personen, die aus medizinischen Grün
für Personen, die aus medizinischen Grün----- ----
u u
FFP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.
und Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommunizie
a a a tungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in
t t t
1. Stufe Stufe Stufe
a a a
u u u arztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen
2. Stufe Stufe Stufe
1. 1.
2. 2.
der
der
u der Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen.
s s s
r r r sechs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-
ambulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und
ren sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können
und weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des
der Testnachweispflicht ausgenommen. -
und Personen, die mit ihnen kommunizie der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von
oder gepflegte Personen sind zudem von
o o o o o o
g g g g Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterch medizinische
t t t t vergleichbaren Dienstleistern
w w w w Gesundheitswesens nur mit
ren, sowie ihre Begleitpersonen.
wie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-en
sechs bis ein
gilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. -
* B
* B
F F alternativ auschließlich 13 Jah
tungen sowie für Beschäftigte in
arztpraxen, Dialyseeinrichtung
teilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-eilstationären Pflegeeinrichtun-
Masken (OP-Masken) tragen.
während ihrer Tätigkeit.*
* Behandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte -----
FFP2-Maske betreten.
u u u
und Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommunizie
sechs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-
tungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in
t t t t
arztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen
s s s s
a a a a
Gesundheitswesens nur mit 1. Stufe1. Stufe1. Stufe
der 2. Stufe2. Stufe2. Stufe
u der Testnachweispflicht ausgenommen.
und weitere Einrichtungen des
ambulanten Pflegediensten und
ren sowie das Personal können
d d d d oder gepflegte Personen sind zudem von
alternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische
ren, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.
r r r
Gesundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit
vergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern
den keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für en keine Maske tragen können, sowie für
* B
* B
* Behandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte
* B
F F Masken (OP-Masken) tragen.Masken (OP-Masken) tragen.Masken (OP-Masken) tragen.Masken (OP-Masken) tragen.Masken (OP-Masken) tragen.Masken (OP-Masken) tragen.Masken (OP-Masken) tragen.
w w w w w w
v v während ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*
F F F F F F
G G FFP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.
a a Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
der Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen.
der
der
ren, sowie ihre Begleitpersonen.
der
der
der
der
der 2. Stufe2. Stufe
FFP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten. 1. Stufe1. Stufe
F rr K K K gilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. ilt eine FFP2-Maskenpflicht. c c c wie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu-ie Besucherinnen und Besu- g g g teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun-teilstationären Pflegeeinrichtun- der, sowie ihre Begleitpersonen.
a a a ren sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können
oder gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von
u u u
a a a
v v v ambulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und
G G G und weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des
alternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische
o o ren, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.
vergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern
r r r r
Gesundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit
* Behandelte, betreute, untergebrachte
Zusätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein
ren sowie das Personal könn
ambulanten Pflegedienst
g g g g während ihrer Tätigkeit.*en und
Kinder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von inder und Jugendliche von en
c c c c FFP2-Maske betreten.
und weitere Einrichtungen des
cher dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-her dürfen Arztpraxen, Zahn-
K K K K Masken (OP-Masken) tragen.
gen und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-en und vergleichbaren Einrich-
r Fakten-Boosterakten-Booster
g g g g der Testnachweispflicht ausgenommen.
gehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen ehörlose und schwerhörige Menschen
u u u u
und weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des
a a a a
ambulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und
ren sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können
r r r r
alternativ auch medizinische
o o o
oder gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von
vergleichbaren Dienstleistern
* B
* B
F F
FFP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.
* B
* Behandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte
während ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*
w w
s s s s Fakten-Boosterch medizinische n usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein
Zusätzlich gilt ei
Z Z
Z Z Masken (OP-Masken) tragen.Masken (OP-Masken) tragen.Masken (OP-Masken) tragen.
* B
derehandelte, betreute, untergebrachte
der Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen.
2. Stufe Stufe Stufe Stufe
1. 1. 1.
1. Stufe Stufe Stufe Stufe
2. 2. 2.
w w w vergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern
v v v
oder gepflegte Personen sind zudem von
F F F Gesundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit
G G G
M M M alternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische
a a a
während ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*
* Behandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte
* B
* B
* B
* B
Zusätzlich gilt ei
Masken (OP-Masken) tragen.n usätzlich gilt ein
Masken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.
Z
und Personen, die mit ihnen kommunizie-----
und Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommuniziend Personen, die mit ihnen kommunizie
a a a a Gesundheitswesens nur mit
t t t t vergleichbaren Dienstleistern
alternativ au
sechs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-echs bis einschließlich 13 Jah-
der
u u u der Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen.
der
tungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in ungen sowie für Beschäftigte in
arztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen rztpraxen, Dialyseeinrichtungen
Fakten-Booster
Fakten-Boosterakten-Booster
oder gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von
M M
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
F
o o o
M M
G G G G
1. Stufe
Gesundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit
2. Stufe
a a a a
vergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern
v v v v
alternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische
FFP2-Maske betreten.
während ihrer Tätigkeit.*
Maskenpflicht auch askenpflicht auch askenpflicht auch
r r r r Zweistufenplanweistufenplanweistufenplan
oder gepflegte Personen sind zudem von
der Testnachweispflicht ausgenommen.
ren, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen.en, sowie ihre Begleitpersonen. auch Maskenpflicht auch Maskenpflicht auch
o o o o
Fakten-Booster
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
M M
r r r r oder gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von
Maskenpflicht
1. 1. 1. 1. 1. 1.
1. Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe
2. Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe
2. 2. 2. 2. 2. 2.
Masken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.
M M M
während ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*
F F F
FFP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.
w w w
Fakten-Boosterufenplanweistufenplanweistufenplan
Zweist
der
der
Zusätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein
Z Z Z Z Z
der Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen.
der
a a a a während ihrer Tätigkeit.*
Z Z Masken (OP-Masken) tragen.
Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
ren sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können en sowie das Personal können
ambulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und mbulanten Pflegediensten und
und weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des nd weitere Einrichtungen des
u u u u FFP2-Maske betreten. Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
i iMaskenpflicht auch Maskenpflicht auch
F F F F F F
im Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn
zugänglichen Innenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants,
der Testnachweispflicht ausgenommen.
zugänglichen I
Bars, 1. Stufe
zugänglichen I
F F F F
FFP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.
während ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*
w w w w
Masken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.
M M M M
Z
Fakten-Boosterakten-Boosterufenplanweistufenplan
Zweist
der
a a a a Zusätzlich gilt ei
alternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische lternativ auch medizinische n
der
der
der
der Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen.
1. 1.
zugänglichen I
1. Stufe Stufe Stufe
zugänglichen I
2. 2.
i i
zugänglichen Innenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants,
im Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn
* B
* Behandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte ehandelte, betreute, untergebrachte
* B
* B
* B
Z Z Z Z Z Z
Zusätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein
F Fakten-Booster
Gesundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit esundheitswesens nur mit
G G G G
1. Stufe Stufe Stufe Stufe
im Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn
i
v v v v
vergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern ergleichbaren Dienstleistern
1. 1. 1.
zugänglichen I
zugänglichen Innenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants,
M M M
1,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ch MaskenpflichtMaskenpflichtMaskenpflicht
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
Bars,
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
1 1 2. Stufech auch auch
Maskenpflicht au au
Zusätzlich gilt ein
Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
M M M M Zweistufenplanweistufenplanweistufenplanweistufenplan
o o o o
oder gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von der gepflegte Personen sind zudem von
D D Z Z Z
F F F
1. Stufe
2. Stufe
Bars,
1,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand
Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
Bars,
1 1 Maskenpflicht au
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
2. Stufe Stufe Stufech
Zusätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein
D D Fakten-Booster
Z Z Zweistufenplan
M M 2. Stufe Stufe Stufe Stufe
1. 1. 1.
M M 1. Stufe Stufe Stufe Stufe
nich 2.
i i i i 1 1 1 i i2.
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
F F F F
während ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*ährend ihrer Tätigkeit.*
1,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand
Bars,
w w w w
F Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
Masken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.asken (OP-Masken) tragen.
2. Stufe
FFP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten.FP2-Maske betreten. sonstigen Ausbildungseinrichtungen für sonstigen Ausbildungseinrichtungen für sonstigen Ausbildungseinrichtungen für MaskenpflichtMaskenpflichtMaskenpflichtMaskenpflichtMaskenpflichtMaskenpflicht
1 Maskenpflicht
1. Stufe
nich
nich
nicht möglich sindt möglich sindt möglich sind au auch auch auch auch Maskenpflicht auch Maskenpflicht auch
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich für ÖPNV, in öffentlich für ÖPNV, in öffentlich für ÖPNV, in öffentlich für ÖPNV, in öffentlich für ÖPNV, in öffentlich für ÖPNV, in öffentlich
zugänglichen Innenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants,
zugänglichen I
der 2. Stufe2. Stufe2. Stufe2. Stufech MaskenpflichtMaskenpflichtMaskenpflichtMaskenpflichth, wenn im Außenbereich, wenn im Außenbereich, wenn
zugänglichen I
zugänglichen I
im Außenbereich, wenn m Außenbereic
i
Zusätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein
der
der
der Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen. Testnachweispflicht ausgenommen.
der
F F
Z Z Z Z Z Z
Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
Z Z Z Zweistufenplanweistufenplanweistufenplanweistufenplanweistufenplanweistufenplanweistufenplan
Maskenpflichte Stufe Stufe Stufe Stufe
M M M 2. Stuf
1. 1. 1. 1.
M M M 1. Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe
2. 2. 2. 2.
Fakten-Booster
F Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
nicht möglich sindt möglich sindt möglich sind
nich
nich
Maskenpflicht auch
sonstigen
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
sonstigen
zugänglichen Innenräumen (Restaurants,
im Außenbereich, wenn
Zusätzlich gilt e
Zweistufenplanin
D F F F
f f Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für
Maskenpflicht auch askenpflicht auch askenpflicht auch
fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
f f
sonstigen
2.t möglich sindnicht möglich sind
zugänglichen I
zugänglichen I
im Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn
zugänglichen I
zugänglichen Innenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants,
zugänglichen I
zugänglichen I
zugänglichen I
Zweistufenplanweistufenplanweistufenplanin usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein
Z D D D Z Z
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Z Z Zusätzlich gilt e
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Bars,
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
Bars,
1,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand
Bars,
Zusätzlich gilt ein
A A im Außenbereich auch askenpflicht auch askenpflicht auch askenpflicht auch
f
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
Abstandsgebot,bstandsgebot,bstandsgebot,, wenn
zugänglichen Innenräumen (Restaurants,
e e Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
Zweistufenplanweistufenplanweistufenplanin usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober
Z Zusätzlich gilt e
Z Z Z
1,5 Meter Abstand
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
Z Zweistufenplan
Maskenpflicht auch
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
zugänglichen I
im Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn
i iAbstandsgebot,Abstandsgebot,Abstandsgebot,
zugänglichen I
e e
zugänglichen Innenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants,
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober
Z Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
Bars,
ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf-
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
Bars,
ab dem 5.
Bars,
ab dem 5.
Bars,
Bars,
1,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand
1 1
Bars,
sonstigen
nich
nicht möglich sindt möglich sindt möglich sindt möglich sind
sonstigen
sonstigen
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für
nich
Zweistufenplan
1 1 1 1 nich
1. 1. 1. 1.
1. Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe
2. Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe
Maskenpflicht
i i iMaskenpflicht auch Maskenpflicht auch Maskenpflicht auch Maskenpflicht auch
zugänglichen I für ÖPNV, in öffentlich Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
A
Abstandsgebot,bstandsgebot,
zugänglichen Innenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants,
im Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn
zugänglichen I
zugänglichen I
D D D D f f f D D
entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober
e Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
Personenobergrenzenersonenobergrenzenersonenobergrenzen
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
ab dem 5.
F F F F können die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten
ab dem 5.
ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf-
nicht möglich sind
Zweistufenplanweistufenplanweistufenplanweistufenplan
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für
k k fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
Maskenpflicht au
P P 1,5 Meter Abstand ch
Fakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Boosterakten-Booster
Z Z
D D Zweistufenplan
Maskenpflicht auch askenpflicht auch askenpflicht auch askenpflicht auch askenpflicht auch
M M M M
M M M M
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
zugänglichen Innenräumen (Restaurants,
im Außenbereich, wenn
können die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten
ab dem 5.
k k
Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
Bars,
Bars,
ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf-
1,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand
1 1 PersonenobergrenzenPersonenobergrenzenPersonenobergrenzen
sonstigen
sonstigen
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für
sonstigen
rechterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-
sonstigen
sonstigen
sonstigen
Z fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
nich
k f f f f e e e f f Z Z Z
nicht möglich sindt möglich sindt möglich sindt möglich sindt möglich sindt möglich sindt möglich sind
Zweistufenplanweistufenplanweistufenplanweistufenplanweistufenplan
nich
nich
nich
nich
nich
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
r r Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
zugänglichen Innenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants,
zugänglichen I
zugänglichen I
1 1 1 im A
zugänglichen I
2. 2. 2. 2.ußenbereich, wenn im Außenbereich, wenn im Außenbereich, wenn im Außenbereich, wenn
Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
können die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten
Zusätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein usätzlich gilt ein
b b nicht möglich sindnzenPersonenobergrenzen
1,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand
Personenobergre
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
Bars,
Bars,
Bars,
Z fektionslage in zwei Stufen auf die Pandem
Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der ie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für -echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-
bei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in
rechterhaltung eines geregelten Präsenz
A A
zugänglichen Innenräumen (Restaurants,
r r Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Abstandsgebot,bstandsgebot,bstandsgebot,
Abstandsgebot,, wenn
im Außenbereich
S S entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober
zugänglichen I
zugänglichen I
zugänglichen I
zugänglichen I
zugänglichen Innenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants,
im Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn
i i i i
1,5 Meter Abstand
Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
sonstigen
sonstigen
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für -echterhaltung eines geregelten Präsenz-
nich
Z Z Z Z fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
nicht möglich sindt möglich sindt möglich sind
nich
rechterhaltung eines geregelten Präsenz
b b Abstandsgebot,
D D D Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
bei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
r Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
S S entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober
U U ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf-
ab dem 5.
ab dem 5.
ab dem 5.
Bars,
Bars,
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
1 1
1,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand
Bars,
sonstigen
sonstigen
fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
sonstigen
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für
nich
nich
ö ö nicht möglich sindt möglich sindt möglich sindt möglich sind
nich
f f Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
e e e e k k k e e
1 bei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in
b Abstandsgebot,Abstandsgebot,Abstandsgebot,Abstandsgebot,Abstandsgebot,Abstandsgebot,Abstandsgebot,
Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems
P P P
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
M M M M Personenobergrenze
öffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen
Maskenpflicht auch askenpflicht auch askenpflicht auch askenpflicht auch askenpflicht auch nersonenobergrenzenersonenobergrenzenersonenobergrenzen
S entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober
U U ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf-
1,5 Meter Abstand
B B können die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
Maskenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich askenpflicht für ÖPNV, in öffentlich
M M M M
f f f Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
D D D
Bars,
Bars,
Bars,
Bars,
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
1 1 1 1
fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für
nicht möglich sind
Abstandsgebot,
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems
Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
öffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen
entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems
ab dem 5.
ab dem 5.
ö ö Personenobergrenzen
B B können die Landesregierungen in einer ersten
r r r ab dem 5.
ab dem 5.
ab dem 5.
U ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf-
ab dem 5.
rechterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-
Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
D D D D
nich
nicht möglich sindt möglich sindt möglich sindt möglich sind
fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
nich
nich
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für
sonstigen
sonstigen
sonstigen
I I Abstandsgebot,Abstandsgebot,Abstandsgebot,
e e Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems
entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober evölkerung und unseres Gesundheitssystems
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
öffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen
ö Personenobe
nicht möglich rgre
Innenräumen nnenräumen nnenräumen sindnzenPersonenobergrenzenPersonenobergrenzenPersonenobergrenzenPersonenobergrenzenPersonenobergrenzenPersonenobergrenzen
Zweistufenplanweistufenplanweistufenplanweistufenplanweistufenplansparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine
Z Z Z Z beschließen. Stellt ein Lande
B können die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten
k k k k S S S k k
i i i i bei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in
rechterhaltung eines geregelten Präsenz
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für
b b Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
b b b
T T ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf--
zugänglichen I
zugänglichen Innenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants, nnenräumen (Restaurants,
zugänglichen I
im Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn m Außenbereich, wenn
zugänglichen I
zugänglichen I
sonstigen
sonstigen
sonstigen
sonstigen
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für
nich
A A A nicht möglich sindt möglich sindt möglich sindt möglich sindt möglich sind
nich
nich
nich
f f f
e e e fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
Abstandsgebot,bstandsgebot,bstandsgebot,bstandsgebot,
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober
ab dem 5.
Innenräumen nnenräumen nnenräumen
Personenobergrenzen
ab dem 5.ht in Schulen, Kitas und anderen Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen
Testpflic
können die Landesregierungen in einer ersten
beschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine
rechterhaltung eines geregelten Präsenz
r r r r U U U r r
ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf--echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-
fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
I I bei Veranstaltungen in
b b Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
f f f f
Abstandsgebot,
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Personenobergrenzenersonenobergrenzenersonenobergrenzen
ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf-
ab dem 5.
P P Innenräumen nnenräumen
ab dem 5.
ab dem 5.ht in Schulen, Kitas und anderen Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen
Testpflic
können die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten
k k beschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine
S S S S B B B S S
b b b b ö ö ö b b
I bei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in
b Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
rechterhaltung eines geregelten Präsenz-
Einrichtungen (
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Einrichtungen (
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-
konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems
1 1 1 1 öffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen
Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
k k Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems
Bars,
Bars,
1,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand
Bars, Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und Kultur, Freizeit, Sport), in Schulen und
Bars,
Bars,
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
P P P Abstandsgebot,bstandsgebot,bstandsgebot,bstandsgebot,
k k k entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober
A A A
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
e e e
können die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten
Personenobergrenzenersonenobergrenzenersonenobergrenzenersonenobergrenzen
Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
Hy
rechterhaltung eines geregelten Präsenz
ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf--echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-
Hygienekonzeptegienekonzeptegienekonzepten in
bei Veranstaltunge
r r Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-
Ab
konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder
Einrichtungen (
Einrichtungen (
Hystandsgebot,
k k Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems
öffentlich zugänglichen
Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober
U U U U U U
Die Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-ie Länder haben die Möglichkeit, je nach In-
Abstandsgebot,bstandsgebot,bstandsgebot,bstandsgebot,bstandsgebot,
e e e e
D D D D entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober
A A A A
r r r ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf-
ab dem 5.
ab dem 5.
ab dem 5.
Personenobergrenzen
können die Landesregierungen in einer ersten
rechterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-
b b HygienekonzepteHygienekonzepteHygienekonzepte
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-
Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
bei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in
Einrichtungen (
B B B B b b b B B
öffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen
S S konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems
k Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems
ö ö ö ö I I I ö ö
künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft-
künfte,
Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
künfte,
Innenräumen nnenräumen nnenräumen nnenräumen
ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf-
kritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine
sonstigen in Schulen, Kitas und anderen Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen
k k beschließen. Stellt ein Landesparlament eine
Testpflicht
sonstigen
sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für Ausbildungseinrichtungen für
nich
sonstigen
sonstigen
nicht möglich sindt möglich sindt möglich sindt möglich sindt möglich sind
nich
nich
nich
S S S können die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten
k k k
ab dem 5.
ab dem 5.
b b b PersonenobergrenzenPersonenobergrenzenPersonenobergrenzenPersonenobergrenzen
ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf-
ab dem 5.
ab dem 5.
rechterhaltung eines geregelten Präsenz-
Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
bei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in
Hy
Hygienekonzeptegienekonzepte
künfte,
Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems
Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
öffentlich zugänglichen
Personenobergrenzen
U U künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft-
künfte,
k k beschließen. Stellt ein Landesparlament eine
können die Landesregierungen in einer ersten
kritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem
Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen
Innenräumen
fektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-ektionslage in zwei Stufen auf die Pandemie-
f f f f können die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten
k k k k
P P P P
Personenobergrenzenersonenobergrenzenersonenobergrenzenersonenobergrenzenersonenobergrenzen
r r
U U U rechterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-
Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
bei Veranstaltungen in
künfte,
r künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft-
Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems
Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
öffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen
B B kritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine
k beschließen. Stellt ein Landesparlament eine
Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.
b b b b k k k b b
einrichtungen,
Testpflicht
einrichtungen, in Schulen, Kitas und anderen Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen
einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe)
I I I I I I
ö ö Innenräumen nnenräumen nnenräumen nnenräumen nnenräumen nnenräumen nnenräumen
rechterhaltung eines geregelten Präsenz-
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-
Einrichtungen (
Einrichtungen (
Einrichtungen (
L L konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler
B B B Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
rechterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-
r r r r
S S S
ö ö ö bei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in
b b b
öffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen
Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems
Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.
Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen
einrichtungen,
einrichtungen,
einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe)
Innenräumen
beschließen. Stellt ein Landesparlament eine
Hy
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-
A A A A Hygienekonzepten in
Hy
bei Veranstaltunge
Hygienekonzeptegienekonzeptegienekonzepte
Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
L L konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder
Abstandsgebot,bstandsgebot,bstandsgebot,bstandsgebot,bstandsgebot,
entwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober ntwicklung zu reagieren. Ab dem 1. Oktober
S S S S
e e e e Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
b b b b
bei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in
U U
öffentlich zugänglichen
Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems
T T Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
beschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine
Innenräumen nnenräumen nnenräumen
Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen
I I Hygienekonzepte
U einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe)
einrichtungen,
b b Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-
k k k k k k k k k
L konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder
Einrichtungen (
Einrichtungen (
Einrichtungen (
Einrichtungen (
Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
Einrichtungen (
Einrichtungen (
kritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem
künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft-
künfte,
künfte,
künfte,
ab dem 5. Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf- Schuljahr (soweit dies zur Auf-
ab dem 5.
ab dem 5.
ab dem 5.
ab dem 5.
I I I öffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen
ö ö ö
T T T Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
U U U U
b b b Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems
B B B
Innenräumen nnenräumen nnenräumen nnenräumen
beschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine
Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen
Hy
Hy
Hy
Hy
Hygienekonzeptegienekonzeptegienekonzeptegienekonzeptegienekonzeptegienekonzeptegienekonzepte
Hy
Hy
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-
Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems
kritische Infrastruktur fest, können in dem
konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder
künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft-
öffentlich zugänglichen
können die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten önnen die Landesregierungen in einer ersten
Personenobergrenzenersonenobergrenzenersonenobergrenzenersonenobergrenzenersonenobergrenzen
ö ö ö ö
B B B B
P P P P öffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen
k k k k Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems
Innenräumen
beschließen. Stellt ein Landesparlament eine
Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen
Hygienekonzepte
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-
konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder
Einrichtungen (
Einrichtungen (
künfte,
k k k k L L L k k
k k kritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem
künfte,
künfte,
künfte,
künfte,
künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft-
künfte,
r r r r einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe)
einrichtungen,
einrichtungen,
Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.
einrichtungen,
rechterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-echterhaltung eines geregelten Präsenz-
I I I
Innenräumen nnenräumen nnenräumen nnenräumen
T T T
Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen
k k k beschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine
b b b
Hy
Hygienekonzeptegienekonzeptegienekonzepte
Hy
Einrichtungen (
Einrichtungen (
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-
Einrichtungen (
konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder
künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft-
Innenräumen
beschließen. Stellt ein Landesparlament eine
kritische Infrastruktur fest, können in dem
Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen
einrichtungen, Heime der Jugendhilfe)
Gut zu wissenut zu wissenut zu wissen
G G
Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.
bei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in ei Veranstaltungen in
Stufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der tufe weitere Maßnahmen zum Schutz der
T T T T
b b b b Innenräumen nnenräumen nnenräumen nnenräumen nnenräumen
I I I I
Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen
S S S S beschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine
b b b b
Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
Q Q
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-
Hy
Hy
Hygienekonzeptegienekonzeptegienekonzeptegienekonzepte
Hy
konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder
kritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem
künfte,
künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft-
künfte,
einrichtungen,
einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe)
einrichtungen,
Bevölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems evölkerung und unseres Gesundheitssystems Gut zu wissenGut zu wissenGut zu wissen
k k Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.
L L L L L L
einrichtungen,
einrichtungen,
einrichtungen,
einrichtungen,
U U U U
Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)nterrichtsbetriebs erforderlich ist.)
Q Q
Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
Einrichtungen (
Hygienekonzepte
k k k konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder
k k k
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-
Einrichtungen (
Einrichtungen (
kritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem
künfte,
künfte,
künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft-
künfte,
einrichtungen, Heime der Jugendhilfe)
Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden. Gut zu wissenGut zu wissen
Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.
konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-
ö ö ö ö
öffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen ffentlich zugänglichen
Q
Quelle: BMGuelle: BMG
B B B B konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder
k k k k
Hy
Hy
Einrichtungen (
Einrichtungen (
Einrichtungen (
Hy
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-
Einrichtungen (
Hygienekonzeptegienekonzeptegienekonzeptegienekonzepte
künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft-
kritische Infrastruktur fest, können in dem
einrichtungen,
einrichtungen,
einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe)
L L
Hygienekonzepte
Hy
Hygienekonzeptegienekonzeptegienekonzeptegienekonzeptegienekonzepte
Hy
Hy
Hy
künfte,
k k k
L L L kritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem
künfte,
künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft-
künfte,
einrichtungen,
Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.
einrichtungen,
einrichtungen,
einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe)
Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständib dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständib dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständi
A A
I I I Ig geimpft: g geimpft: g geimpft:
kritische Infrastruktur fest, können in dem
künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft-
G G G
Gut zu wissenut zu wissenut zu wissenut zu wissen
Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen estpflicht in Schulen, Kitas und anderen
beschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine eschließen. Stellt ein Landesparlament eine
künfte,
künfte,
T T T T künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft-
künfte,
künfte,
b b b b kritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem
k k k k
einrichtungen, Heime der Jugendhilfe)
Innenräumen nnenräumen nnenräumen nnenräumen nnenräumen Quelle: BMGQuelle: BMGQuelle: BMGQuelle: BMG
Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.
A A
Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft:
konkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder onkrete Gefahr für Gesundheitssystem oder Gut zu wissen 1,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand ,5 Meter Abstand
einrichtungen,
einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe)
Quelle: BMG
einrichtungen,
einrichtungen,
L L L
Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.
Land weitere Maßnahmen festgelegt werden. Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft:
einrichtungen, Heime der Jugendhilfe)
Gut zu wissenut zu wissenut zu wissenut zu wissenut zu wissenut zu wissenut zu wissen
G G G G G G
Einrichtungen (
Einrichtungen (z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-z.B. Asylbewerberunter-
Einrichtungen (
Einrichtungen (
Einrichtungen (
einrichtungen,
einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe)
„ „ L L L L
k k k k Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.
„Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie
Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
Q Q Q Q Q Q
einrichtungen,
einrichtungen,
einrichtungen,
kritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem ritische Infrastruktur fest, können in dem Gut zu wissen nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest
Hy
Hy
Hy
Hy
Hygienekonzeptegienekonzeptegienekonzeptegienekonzeptegienekonzepte
n n
nach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen
n n
Quelle: BMG
„ „
„Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie
( ( Gut zu wissenut zu wissenut zu wissen
A A A
künfte,ber 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: ktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: ktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft:
Ab dem 1. Oktob dem 1. Oktob dem 1. Ob dem 1. O
nach dreiach dreiach drei
nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertestach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest
künfte,ber 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: Quelle: BMGQuelle: BMGQuelle: BMG Einzelimpfungen Einzelimpfungen Einzelimpfungen
n n
n n
künfte,
künfte, Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft- Obdachlosenunterkünfte, Haft-
künfte,
k k k k „Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie „Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie
im Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden
i i
Gut zu wissenut zu wissenut zu wissenut zu wissen
Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft:
n
vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test or der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test or der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test t ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest
G Gnach drei Einzelimpfungen
(die letzte Einzelimpfung die letzte Einzelimpfung die letzte Einzelimpfung n ach drei Einzelimpfungen
v v nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertes
Q Q Q
i i
im Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden
Gut zu wissen
v v
Land weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden.and weitere Maßnahmen festgelegt werden. Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtli
G G G(die letzte Einzelimpfung (die letzte Einzelimpfung (die letzte Einzelimpfung
vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test or der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test or der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test
einrichtungen, Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe) Heime der Jugendhilfe)
einrichtungen,
einrichtungen,
einrichtungen,
einrichtungen,
Quelle: BMG
L L L Lim Herbst entwickelt. Aber wir werden im Herbst entwickelt. Aber wir werden
A A Gut zu wissenut zu wissenut zu wissenut zu wissen
diesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“
d dissen nicht, wie sich die Pandemie issen nicht, wie sich die Pandemie issen nicht, wie sich die Pandemie issen nicht, wie sich die Pandemie
nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten
„ „ „
muss mindestens drei Monate uss mindestens drei Monate uss mindestens drei Monate
„Wir wWir wWir wWir w
m m (die letzte Einzelimpfung die letzte Einzelimpfung
(
n n vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test
Gut zu wissen
Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: Quelle: BMGQuelle: BMGQuelle: BMGQuelle: BMG
nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest
n n n
G G G
diesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“
A A A Gut zu wissenut zu wissenut zu wissenut zu wissenut zu wissen
„Wir w G G nach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen n n n Quelle: BMG
Gmuss mindestens drei Monate muss mindestens drei Monate muss mindestens drei Monate
n n
nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten
d dissen nicht, wie sich die Pandemie
Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: Quelle: BMGQuelle: BMGQuelle: BMGQuelle: BMGQuelle: BMG
nach drei Einzelimpfungen
diesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“
Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-
I I nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten
„ „ „ „ iii „ „
„Wir wWir wWir wWir wWir wWir wWir w Gm nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest
n
nach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-e uss mindestens drei Monate
n n muss mindestens drei Monat
dissen nicht, wie sich die Pandemie issen nicht, wie sich die Pandemie issen nicht, wie sich die Pandemie issen nicht, wie sich die Pandemie issen nicht, wie sich die Pandemie issen nicht, wie sich die Pandemie issen nicht, wie sich die Pandemie
im Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden
Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft:
n n n n (die letzte Einzelimpfung die letzte Einzelimpfung die letzte Einzelimpfung
n n n n vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test
(die letzte Einzelimpfung n ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen
n n nach drei Einzelimpfunge
( ( n n
n n
I I nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertes
vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test t ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest
Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-
„Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft:
nach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-
im Herbst entwickelt. Aber wir werden
(die letzte Einzelimpfung
Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister
fung erfolgt sein), ung erfolgt sein), ung erfolgt sein), pfungen
f f nach drei Einzelim
n n nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest
nach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-
I
nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; -mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-
n
„Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Ab dem 1. Oktober 2022 geb db db d vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test
Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese
muss mindestens drei Monate lten Sie rechtlich als vollständig geimpft: em 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: em 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: em 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft:
A A
„ „ im Herbst entwickelt. Aber wir werden im Herbst entwickelt. Aber wir werden im Herbst entwickelt. Aber wir werden im Herbst entwickelt. Aber wir werden im Herbst entwickelt. Aber wir werden im Herbst entwickelt. Aber wir werden im Herbst entwickelt. Aber wir werden
diesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“
d d d
nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten
A (die letzte Einzelimpfung (die letzte Einzelimpfung (die letzte Einzelimpfung (die letzte Einzelimpfung (die letzte Einzelimpfung (die letzte Einzelimpfung (die letzte Einzelimpfung
n n n
n n vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test
Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister
muss mindestens drei Monate uss mindestens drei Monate uss mindestens drei Monate
m m
nach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen
nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest
n n nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung;
n n fung erfolgt sein), ung erfolgt sein), ung erfolgt sein),
f f
„ „ „ im Herbst entwickelt. Aber wir werden Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: Quelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMGuelle: BMG
„Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie
A A A
Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft:
P
Prof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach
P
diesmal gut vorbereitet sein
Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister .“
A muss mindestens drei Monate
Q Q Q Q
s s vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test t ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest
nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertes
nach drei Einzelimpfunge
(die letzte Einzelimpfung n ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen
n n n nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung;
seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.eit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.eit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
n
f
n n n fung erfolgt sein), ung erfolgt sein),
„Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie G G G Gnach der zweiten Einzenach der zweiten Einzelimp-nach der zweiten Einzelimp-nach der zweiten Einzelimp- nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten
i i
im Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden
P
Prof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach
P
diesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“
d d d d d d
Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-
s s nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten
(die letzte Einzelimpfung die letzte Einzelimpfung die letzte Einzelimpfung
vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test or der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test or der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test
Gut zu wissenut zu wissenut zu wissenut zu wissenut zu wissenlimp-e muss mindestens drei Monate muss mindestens drei Monate muss mindestens drei Monate muss mindestens drei Monate muss mindestens drei Monate muss mindestens drei Monate
nach drei Einzelimpfungen
nach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest
v v seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.eit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.eit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
„ „ „ i i i „Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie ( ( muss mindestens drei Monat n n n n I I I n n
im Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden
Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-
n nach der zweiten Einzelimp-
Prof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach
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diesmal gut vorbereitet sein.“
„Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie
muss mindestens drei Monate
nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten
(die letzte Einzelimpfung die letzte Einzelimpfung die letzte Einzelimpfung die letzte Einzelimpfung n ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen
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n seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.eit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
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„Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie Wir wissen nicht, wie sich die Pandemie
Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister
fung erfolgt sein), pfungen
im Herbst entwickelt. Aber wir werden
nach drei Einzelim
nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; -mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-
diesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“
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I I I I nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung;
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n n n n fung erfolgt sein), ung erfolgt sein), ung erfolgt sein),
n nach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-
nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten achgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten
muss mindestens drei Monate uss mindestens drei Monate uss mindestens drei Monate
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(die letzte Einzelimpfung n ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen
m m nach drei Einzelimpfunge
vor der ersten Impfung oder plus einer mittels PCR-Test t ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest ach zwei Einzelimpfungen: plus positivem Antikörpertest
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Bundesgesundheitsminister
im Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden Ab dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: b dem 1. Oktober 2022 gelten Sie rechtlich als vollständig geimpft: hgewiese-nach der zweiten Einzelimp-e muss mindestens drei Monate muss mindestens drei Monate muss mindestens drei Monate nach zwei Einzelimpfungen: plus positive
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( fung erfolgt sein),
diesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“
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im Herbst entwickelt. Aber wir werden
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Prof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach
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(die letzte Einzelimpfung
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Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister
im Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden m Herbst entwickelt. Aber wir werden
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( fung erfolgt sein), ung erfolgt sein), ung erfolgt sein), ung erfolgt sein), ung erfolgt sein), ung erfolgt sein), ung erfolgt sein),
nach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-
seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.ewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-
diesmal gut vorbereitet sein.“
nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung;
Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachg
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muss mindestens drei Monate
nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten
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Prof. Dr. Karl Lauterbach
Bundesgesundheitsminister
diesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“iesmal gut vorbereitet sein.“
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nach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-ach der zweiten Einzelimp-e uss mindestens drei Monate uss mindestens drei Monate uss mindestens drei Monate
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nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; -mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-
n n n muss mindestens drei Monat
Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese
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Prof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach rof. Dr. Karl Lauterbach
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Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister .“
diesmal gut vorbereitet sein
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muss mindestens drei Monate
„ „ „ „
nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten
n n n seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.eit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.eit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.eit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.eit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.eit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.eit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
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nen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; en SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung;
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n n n n muss mindestens drei Monate uss mindestens drei Monate uss mindestens drei Monate uss mindestens drei Monate uss mindestens drei Monate
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Impfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-
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nach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen ach drei Einzelimpfungen
Prof. Dr. Karl Lauterbach
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Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister Bundesgesundheitsminister
seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.ewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-mpfung oder plus einer mittels PCR-Test nachgewiese-
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nach der zweiten Einzelimp-
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Bundesgesundheitsminister
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